Aktuelle Ausgabe
Krisen und Katastrophen als Thema der Erwachsenenbildung: Die aktuelle Ausgabe von weiter bilden zu Disaster Preparedness in Praxis und Forschung.
Weite Teile der Weiterbildung werden durch einschlägige Gesetze überhaupt nicht mehr erreicht. So erfolgt eine faktische Deregulierung. Diesem Reichweitenverlust steht eine wachsende Regelungstiefe derjenigen Gesetze gegenüber, die den Weiterbildungsbereich tangieren und zuletzt novelliert wurden. Auf diesen ambivalenten Zusammenhang macht der Autor anhand der wichtigsten Rechtsgrundlagen der Weiterbildung aufmerksam: der Weiterbildungsgesetze der Bundesländer und des SGB III.
Die Europäische Union hat nur einen subsidiären Bildungsauftrag. Von daher verwundert es nicht, wenn es im gemeinschaftlichen Primärrecht keine Verordnungen und Richtlinien für den Bildungsbereich gibt. Allerdings gibt es aus anderen Politikfeldern heraus die Bildung tangierendes Primärrecht. Im wesentlichen bedient sich die Europäische Union weicher Rechtsvorschriften wie Beschlüssen zu Förderprogrammen, Empfehlungen, Stellungnahmen oder Verlautbarungen. Im Rahmen der Methode der »Offenen Koor…
Der Autor bescheinigt den zu Jahresbeginn eingeführten Integrationskursen für Zuwanderer einen Fehlstart. Das zuständige Bundesamt operiere mit irreführenden Zahlen über gestartete Kurse; die Zulassungsverfahren seien zu langwierig und die Durchführung für Sprachkursträger unrentabel. Dies gelte verschärft für die 30 Stunden Orientierungskurs, bei denen kaum Selbstzahler erwartet werden können. Insbesondere führe die Kalkulationsgrundlage, auf der die Träger agierten, zu einer Absenkung der Kur…
Aktuell wird immer wieder der Rückzug des Staates aus der öffentlichen Verantwortung für Erwachsenenbildung beklagt. In den "Rückblicken" wird nachgezeichnet, wie sich die Wahrnehmung öffentlicher Verantwortung im Spiegel unterschiedlicher politischer Leitlinien und eines sich wandelnden öfffentlichen Interesses an Weiterbildung in den letzten drei Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts verändert hat.
Die Idee der Schulpflicht ist älter als das Paradigma des lebenslangen Lernens. Wäre es nicht konsequent, heute an eine lebenslange Bildungspflicht zu denken? Der Direktor des DIE, Prof. Ekkehard Nuissl von Rein, hat den Bildungsrechtler Prof. Hermann Avenarius vom Deutschen Institut für Internationale Pädagogische Forschung (DIPF) nach Chancen, Risiken und Nebenwirkungen gefragt.
Anhand der Konflikte im »Hohenrodter Bund« 1929 kann abgelsesen werden, dass sich eine Generation vor allem durch ein gemeinsames Bewusstsein sowie durch eine Vielzahl geteilter gesellschaftlicher Merkmale und darauf bezogener Deutungsmuster auszeichnet. Das hat Karl Mannheim ein Jahr zuvor durch die theoretische Anerkennung der subjektiven, die gemeinsame praktische Betroffenheit widerspiegelnden Generationsmerkmale bereits klar erkannt.